AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Messebau der ISM-Tec GmbH


1. Geltungsbereich der AGB

Die AGB gelten für alle Verträge der ISM-Tec über Messeaufbau sowie Verträge bezüglich der Überlassung/Vermietung von Mobiliar zur Nutzung auf Veranstaltungen.

2. Einbeziehung von AGB

Der Vertragspartner erkennt die AGB durch Auftragserteilung an. Entgegenstehende AGB des Vertragspartners können nur dann wirksam einbezogen werden, wenn die Parteien dies einvernehmlich vereinbaren.
AGB des Vertragspartners können jedoch ergänzend zu diesen AGB wirksam vereinbart werden.

3. Schriftform/Textform / Daten

Angebote sind freibleibend. Für den Abschluss eines wirksamen Vertrages sowie für Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages gilt das Erfordernis, dass vertragliche Regelungen zu ihrer Wirksamkeit von beiden Parteien schriftlich oder per Mail vereinbart bzw. bestätigt werden müssen.
ISM-tec wird Kundendaten zur Vertragsabwicklung sowie im Rahmen der Buchhaltung nutzen, speichern und weiterverarbeiten und bei Bedarf an Dritte (zum Beispiel Steuerberater) weitergeben.

4. Preise

Die Netto-Preise der Preisliste beziehen sich auf Überlassung von Materialien inklusive Auf- und Abbau am Aufbauort, sofern der Aufbauort mit einem Hubwagen ohne zwischenzeitliches Ab-/ Aufladen erreichbar ist.
Transport wird nach km getrennt in Rechnung gestellt. Weitere Transportkosten z.B. Auf- /Abbaukosten werden mit den jeweils anfallenden Monteurstunden zusätzlich berechnet.
Jede angefangene Stunde wird als ganze Stunde berechnet.

5. Transportkosten / Spesen

Sofern vom Kunden grenzüberschreitende Transporte bzw. eine Betreuung die über An- und Aufbau hinausgeht beauftragt ist, werden angemessene Spesen nach Aufwand in Rechnung gestellt.

6. Überlassung von Mobiliar

ISM-Tec übergibt dem Kunden sämtliche Materialien in einwandfreiem Zustand. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Materialien in diesem Zustand verbleiben. Daher wird vereinbart, dass der Kunde keine Schrauben, Dübel, Nägel, Heftzwecken, Teppichklebeband o.ä. verwendet sondern eigene Materialien an dem Mobiliar nur mit handelsüblichem Tesa bzw. den von ISM-Tec auf Wunsch (entgeltlich) zur Verfügung gestellten Haken (max. Gewicht 20 kg) anbringt.

7. Lieferung und Rückholung

Ort und Zeit werden einvernehmlich festgelegt.
Mehraufwand, der kundenseitig veranlasst ist, wird gemäß Stundensatz in Rechnung gestellt.

8. Zahlungsweise / Fälligkeit

In Rechnung gestellte Kosten sind ohne Abzug sofort fällig. Zusatzkosten auf Grund von grenzüberschreitenden Zahlungen gehen zu Lasten des Kunden.
Verzugszinsen können seitens ISM-Tec in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz in Rechnung gestellt werden.

9. Rügepflicht

Der Kunde hat gelieferte Ware unverzüglich zu prüfen und etwaige Mängel umgehend zu rügen.
ISM-Tec wird vor dem Abbau der Materialien prüfen, ob während der Zeit der Kundennutzung Schäden aufgetreten sind und wird diese per Digitalfoto dokumentieren.

10. Haftung / Versicherung

ISM-Tec haftet für durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Personen- oder Sachschäden.
Der Umfang der Haftung ist soweit rechtlich zulässig auf den Rahmen der Haftpflichtversicherung begrenzt (Generali) und beträgt je Versicherungsfall max. 5.000.000,-€.
Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen.
Der Kunde haftet für Schäden und / oder Verlust von Materialien in Höhe des Wiederbeschaffungswertes.

11. Rücktritt

ISM-tec verlangt folgende Zahlung bei Rücktritt vom Vertrag:
bis 90 Tage vor Aufbau: keine Zahlung
bis 30 Tage vor Aufbau: 50 % der Auftragssumme
ab 29 Tage vor Aufbau: 100 % der Auftragssumme
Der Kunde kann durch Ersatzaufträge, die durch ihn vermittelt und von ISM-tec in der Zeit des geplanten Auftrags realisiert werden, seine Zahlungsverpflichtung bis auf Null mindern.

12. Sonstige Regelungen

Es gilt deutsches Recht ohne UN-Kaufrecht.
Gerichtsstand ist Wuppertal.
Sollte eine Regelung der AGB oder des zugrunde liegenden Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein, so bleiben die übrigen Regelungen wirksam.
Die betroffene Regelung soll durch eine Sinn und Zweck möglichst nahe kommende Regelung ersetzt werden.
ISM-Tec empfiehlt dem Kunden, eine Versicherung des Mobiliars für die Dauer der Überlassung durch ISM-Tec abzuschließen.